
Die Veranstaltungen werden 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn für die Anmeldung frei geschaltet. Die Anmeldefrist dauert 4 Wochen und endet somit 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Die genauen Anmeldefristen finden Sie in der Veranstaltungsbeschreibung.
Bitte melden Sie sich online auf unserer Webseite an: www.hd-mittelhessen.de
Nach Eingang Ihrer Anmeldung bekommen Sie eine automatische Auskunft darüber, ob Sie einen Platz in der Veranstaltung bekommen haben oder ob Sie auf der Warteliste Ihrer Hochschule stehen. Die Restplätze werden ggf. nach Ablauf der Anmeldefrist vergeben, so dass Teilnehmende auf der Warteliste noch nachrücken können. In diesem Fall werden Sie persönlich von uns benachrichtigt.
Sollten Sie an einer Teilnahme verhindert sein, bitten wir Sie, sich von der Veranstaltung abzumelden, sobald es Ihnen bekannt ist. Für viele Veranstaltungen führen wir Wartelisten, so dass Ihr Platz neu belegt werden kann, wenn Sie uns rechtzeitig benachrichtigen.
Für Teilnehmende der Technischen Hochschule Mittelhessen wird kein Teilnahmeentgelt erhoben, da alle entstehenden Kosten durch die Technische Hochschule getragen werden. Für Angehörige anderer Hochschulen beträgt das Teilnahmeentgelt 100,- Euro für eintägige Veranstaltungen und 200,- Euro für zweitägige Workshops.
Mit einer Teilnahmezusage wird Ihre Anmeldung verbindlich und das Teilnahmeentgelt fällig. Zeitnah zur Benachrichtigung bekommen Sie also auch eine Rechnung. Die Rechnung ist vor Beginn der Veranstaltung zu zahlen und kann nur bei erfolgter Abmeldung spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn storniert werden. Ein evtl. bereits überwiesenes Teilnahmeentgelt wird dann zurückgezahlt. Bei unentschuldigtem Fehlen wird das Teilnahmeentgelt aufgrund des angefallenen Aufwandes einbehalten bzw. muss dennoch überwiesen werden.
Alle Veranstaltungen aus dem HDM-Veranstaltungsprogramm können Sie einzeln buchen. Für jede Veranstaltung bekommen Sie eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Im März 2011 haben die hochschuldidaktischen Einrichtungen und Netzwerke auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik in München eine Deklaration verabschiedet, die die wechselseitige Anerkennung von Leistungen hochschuldidaktischer Weiterbildung regelt sowie Mindeststandards und Ausführungsmodalitäten für das Gesamtzertifikat über eine erfolgreich abgeschlossene hochschuldidaktische Weiterbildung festlegt. Die institutionalisierte Hochschuldidaktik in Deutschland schafft damit die Voraussetzungen dafür, dass Teilnehmende erbrachte Leistungen nach transparenten Regeln anerkannt bekommen können.
Den gesamten Text der Deklaration können Sie hier herunterladen.
Das HDM stimmt diesen Mindeststandards grundsätzlich zu, behält sich aber vor, für das Zertifikat „Kompetenz für professionelle Hochschullehre“ in folgenden Punkten von den Festlegungen in der Deklaration abzuweichen:
Ergänzend dazu finden Sie hier eine Gegenüberstellung zwischen dem Wortlaut der Deklaration und den Regelungen des HDM
Ihr HDM Team